Vorbeugung der Korruption
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Delibera430_2016.pdf (anticorruzione.it)
Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren: Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptions-vorbeugung aus.
Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen: Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus
Die Schulführungskräfte: Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind.
Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)
Die rechtliche Regelung des whistleblowing sieht spezi-fische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamt-staatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) „Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)“ erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltun-gen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für jede öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck „konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediens-teten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorrup-tionsplan genauer zu erläutern sind.
Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für die deutschsprachigen Schulen: