Vorbeugung der Korruption
Vorbeugung der Korruption

Vorbeugung der Korruption

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/korruptionsvorbeugung.asp.

Delibera430_2016.pdf (anticorruzione.it)

Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren: Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptions-vorbeugung aus.

Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen: Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus

Die Schulführungskräfte: Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind.

 

Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)

Die rechtliche Regelung des whistleblowing sieht spezi-fische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamt-staatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) „Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)“ erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltun-gen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für jede öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck „konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediens-teten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorrup-tionsplan genauer zu erläutern sind.

Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für die deutschsprachigen Schulen:

whistleblowerdeu@schule.suedtirol.it

Vordruck_Whistleblower_deutsch

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