Sport: Ärztliche Zeugnisse
Sport: Ärztliche Zeugnisse

Ärztliche Zeugnisse

Für den Sportunterricht in der Mittelschule ist kein ärztliches Zeugnis nötig. Lediglich dann, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter an Bezirks- oder Landesmeisterschaften im Schulsport mitmachen (für den sie über die Schule angemeldet werden), brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis. Wenden Sie sich an den Kinderarzt, den Hausarzt oder den Sportfacharzt!

Schülermeisterschaften auf Bezirks-, Landes- und Regionalebene sowie  von den Schulbehörden im Rahmen der schulbegleitenden Aktivitäten organisierte Sporttätigkeiten gelten als nicht leistungsmäßiger Sport. Sie erfordern kein spezifisches sportmedizinisches Zeugnis sondern ein allgemeines ärztliches Tauglichkeitszeugnis [Fachausdruck: Tauglichkeitszeugnis für die Ausübung von nicht leistungsmäßigem Sport]. Es umfasst:

  • ärztliche Untersuchung einmal im Jahr
    – Anamnese
    – körperliche Untersuchung inklusive Blutdruckmessung
  • Ruhe-EKG einmal im Leben
    – Menschen über 60, die zusätzliche Herz-Kreislauf-Risikofaktoren aufweisen, sowie Menschen, die  chronische Pathologien aufweisen welche ein erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko mit sich bringen, müssen das Ruhe-EKG jährlich wiederholen
  • für nicht leistungsmäßige Sporttätigkeit mit besonders erhöhter Herz-Kreislauf-Belastung kommt der Ergometertest dazu

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