Von der Grundschule in die Mittelschule
Der Übergang bzw. die Einschreibung von der 5. Klasse in die Mittelschule ist mit einem Beschluss der Landesregierung geregelt. Dieser sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen Grundschule von Amts wegen in die gebietsmäßig zuständige Mittelschule eingeschrieben werden, das heißt, dass alle 5.-Klässler, die im Einzugsgebiet der Mittelschule Oswald von Wolkenstein eine Grundschule besuchen, automatisch in unsere Mittelschule eingeschrieben werden, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen sich um nichts mehr kümmern.
Wollen Eltern oder Erziehungsberechtigte ihr Kind jedoch an einer anderen Mittelschule einschreiben, so müssen sie an der Schule, an der das Kind von Amtswegen eingeschrieben wird, ein Ansuchen um Überstellung an die gewählte Schule stellen und eine Begründung dafür angeben.
Ausnahme sind die Privatschulen: Die Einschreibung in anerkannte oder gleichgestellte Privatschulen (z.B. Mittelschule Vinzentinum) erfolgt direkt an der gewünschten Schule, diese bestätigt unserer Mittelschule dann die Einschreibung.
Für die Aufnahme in die musikalische Ausrichtung an der Mittelschule Oswald von Wolkenstein müssen Sie ein eigenes Ansuchen stellen. Für die Aufnahme in den Musikzug gibt es eine Aufnahmeprüfung, die meistens Anfang Jänner absolviert wird (die genauen Termine werden mitgeteilt).
Unter diesem Link gibt es das Anmeldeformular
Anmeldeformular Musikzug