Infos zur Einschreibung in die Mittelschule
Infos zur Einschreibung in die Mittelschule

Von der Grundschule in die Mittelschule

Der Übergang bzw. die Einschreibung von der 5. Klasse in die Mittelschule ist mit einem Beschluss der Landesregierung geregelt. Dieser sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen Grundschule von Amts wegen in die gebietsmäßig zuständige Mittelschule eingeschrieben werden, das heißt, dass alle 5.-Klässler, die im Einzugsgebiet der Mittelschule Oswald von Wolkenstein eine Grundschule besuchen, automatisch in unsere Mittelschule eingeschrieben werden, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen sich um nichts mehr kümmern.

Wollen Eltern oder Erziehungsberechtigte ihr Kind jedoch an einer anderen Mittelschule einschreiben, so müssen sie an der Schule, an der das Kind von Amtswegen eingeschrieben wird, ein Ansuchen um Überstellung an die gewählte Schule stellen und eine Begründung dafür angeben.

Ausnahme sind die Privatschulen: Die Einschreibung in anerkannte oder gleichgestellte Privatschulen (z.B. Mittelschule Vinzentinum) erfolgt direkt an der gewünschten Schule, diese bestätigt unserer Mittelschule dann die Einschreibung.

Für die Aufnahme in die musikalische Ausrichtung an der Mittelschule Oswald von Wolkenstein müssen Sie ein eigenes Ansuchen stellen. Für die Aufnahme in den Musikzug gibt es eine Aufnahmeprüfung, die meistens Anfang Jänner absolviert wird (die genauen Termine werden mitgeteilt).
Unter diesem Link gibt es das Anmeldeformular
Anmeldeformular Musikzug

Informationen rund um die BYOD-Klassen

Bereits seit 5 Jahren sind wir Teil des Pilotversuches „Tablets im Unterricht“, das vom Schulamt ausging, nun aber zu Ende ist. Weil das Interesse der Eltern und der Schüler/innen aber sehr groß war, bieten wir seit dem Vorjahr für alle ersten Klassen BYOD (Bring Your Own Device) an und verarbeiten die positiven Erfahrungen, die wir uns in dieser Zeit mit Web 2.0, Cloud-Computing und kooperativen Lernformen mit neuen Medien gemacht haben, in unseren Unterricht ein.

Das heißt, dass jeder Schüler und jede Schülerin der ersten Klassen ein eigenes digitales Gerät mit in die Schule bringen, mit dem dann im Unterricht gearbeitet wird. Nähere Infos darüber, welche Geräte geeignet sind, holt man sich im Sekretariat.

Wichtig dabei ist:

  • Interesse der Schülerin/des Schülers an der Arbeit mit neuen Medien
  • Die Bereitschaft der Eltern zum Kauf  eines digitalen Gerätes bzw. die Bereitstellung eines bereits gekauften Gerätes (bei finanziellen Schwierigkeiten, kann auch ein Ansuchen um ein Leihgerät an die Schule gestellt werden). Für den Unterricht eignen sich Tablets und Notebooks (diese sollten nicht größer als 14 Zoll sein).
  • Die Reife, mit kostenintensiven Gerät vorsichtig und verantwortungsvoll umzugehen

 

 

 

Was tun am Nachmittag?

Wahlangebote

Die Mittelschule Oswald von Wolkenstein hat Nachmittagsunterricht am Dienstag und Donnerstag jeweils bis 16.00 Uhr. Zudem bietet sie Mittwoch oder Freitag Kreativangebote in den Wahlfächern an, die Schülerinnen und Schüler entscheiden zu Beginn des Schuljahres, welche sie in Anspruch nehmen.

Sprachförderung

Am Montag Nachmittag finden die Förderkurse statt, welche unsere Arbeitsgruppe Migration ins Leben gerufen hat. Die Schülerinnen und Schüler, die daran teilnehmen, werden von den Lehrpersonen gezielt ausgewählt. Damit wird eine zielführende Förderung im Sprachbereich und in der fachlichen Zusatzbetreuung möglich.

Hausaufgabenhilfe benötigt?

Ihr Kind braucht Hausaufgabenhilfe oder Nachmittagsbetreuung? In Brixen gibt es verschiedene Anbieter, die Nachmittagsbetreuung sowie Beaufsichtigung während des Essens für Mittelschüler anbieten. Dazu gehören die Sozialgenossenschaft „Südtiroler Kinderfreunde“, der „Circolo ACLI Bressanone“, der CTG „Torre bianca“ Bressanone, der Circolo Ricreativo e Culturale DON BOSCO sowie das Jugendhaus KASSIANEUM und die Mobile Jugendarbeit „Steps“.

Ärztliche Zeugnisse

Für den Sportunterricht in der Mittelschule ist kein ärztliches Zeugnis nötig. Lediglich dann, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter an Bezirks- oder Landesmeisterschaften im Schulsport mitmachen (für den sie über die Schule angemeldet werden), brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis. Wenden Sie sich an den Kinderarzt, den Hausarzt oder den Sportfacharzt!

Schülermeisterschaften auf Bezirks-, Landes- und Regionalebene sowie  von den Schulbehörden im Rahmen der schulbegleitenden Aktivitäten organisierte Sporttätigkeiten gelten als nicht leistungsmäßiger Sport. Sie erfordern kein spezifisches sportmedizinisches Zeugnis sondern ein allgemeines ärztliches Tauglichkeitszeugnis [Fachausdruck: Tauglichkeitszeugnis für die Ausübung von nicht leistungsmäßigem Sport]. Es umfasst:

  • ärztliche Untersuchung einmal im Jahr
    – Anamnese
    – körperliche Untersuchung inklusive Blutdruckmessung
  • Ruhe-EKG einmal im Leben
    – Menschen über 60, die zusätzliche Herz-Kreislauf-Risikofaktoren aufweisen, sowie Menschen, die  chronische Pathologien aufweisen welche ein erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko mit sich bringen, müssen das Ruhe-EKG jährlich wiederholen
  • für nicht leistungsmäßige Sporttätigkeit mit besonders erhöhter Herz-Kreislauf-Belastung kommt der Ergometertest dazu

Hier gehts zu mehr Infos

Infos rund ums ABO+

Seit dem Schuljahr 2015/16 ist das ABO+ für Schülerinnen und Schüler alljährlich gegen eine Gebühr zu verlängern. Eltern müssen dies online erledigen, die Schule übernimmt keine Verpflichtungen mehr.

Hier finden sie alle Infos rund um die jährlich anfallenden Kosten, wie das ABO+ verlängert werden muss, alle Formulare zum Download und alle Termine. Hier gehts zur Informationsseite im Südtiroler Bürgernetz

Mensa und Mittagspause

Am Dienstag und Donnerstag haben die Wolki-Schüler in der Mittagspause mehrere Möglichkeiten. Zu Schulbeginn teilen die Eltern der Schule mit, für welche der folgenden Möglichkeiten sich ihr Kind entscheidet. Ein Wechseln während des Schuljahres ist nicht mehr möglich.

  1. Selbstversorgung: Das Mitbringen des eigenen Mittagessens. Die mitgebrachte Jause wird im Schulhof gegessen, bei Bedarf kann sie aber auch im Selbstversorger-Raum im Tiefparterre des Schulhauses verzehrt werden. Auch das Aufwärmen in der Schulküche ist möglich. Die Schülerinnen und Schüler werden von Lehrpersonen beaufsichtigt und verlassen den Schulhof nicht.
  2. Nach Hause bzw. in die Stadt gehen: Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der Mittagspause den Schulhof, gehen nach Hause oder in die Stadt und werden während dieser Zeit nicht beaufsichtigt. Die Verantwortung für diese Zeit obliegt den Erziehungsberechtigten.
  3. Essen in der Mensa: Direkt neben der Schule liegt die Schulmensa. Schülerinnen und Schüler können dort ihr Mittagessen zu sich nehmen und bleiben dann die restliche Pausenzeit im Schulhof. Sowohl in der Mensa als auch im Schulhof werden sie von Lehrpersonen beaufsichtigt. Die Mensa ist eine „stille Mensa“: Damit der Lärmpegel während des Mittagessens angenehm bleibt, bleiben die Schülerinnen und Schüler während des Essens ruhig. Getobt darf dann im Schulhof werden.
  4. Online-Anmeldung für den Mensabesuch: Angemeldet werden die Schüler/innen online mithilfe der Bürgerkarte, die Sie im Gemeindeamt ihrer Heimatgemeinde aktivieren lassen. Sie bekommen dort ihre Zugangsdaten zur Anmeldeseite, ein Lesegerät brauchen sie nicht. Alle Infos, die Menüpläne und genaue Anleitungen für die Anmeldung finden Sie auf der Seite der Gemeinde Brixen unter diesem Link.
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