An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
Landesbedienstete
Die an die Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben. Die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.
Autorisierte Aufträge (Nebentätigkeiten)
Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Verordnung über die Nebentätigkeiten“, Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.
Link: An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Lehrpersonal
Die an die Lehrpersonen der staatlichen Schulen erteilten Aufträge sind Zusatztätigkeiten für die Schule, die nicht als Unterricht gelten. Die entsprechenden Vergütungen sind demnach nicht in der Gesamtentlohnung enthalten. Für die entsprechende Entlohnung sind Kontingente für Unterrichtsüberstunden bzw. Verwaltungsüberstunden vorgesehen
In Bearbeitung