Abmeldung vom Religionsunterricht
Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist am Beginn des Schuljahres durch die Eltern möglich. Fällt die Religionsstunde an das Unterrichtsende, werden die abgemeldeten Schülerinnen und Schüler zum Teil früher nach Hause entlassen. Sind es keine Randstunden, so werden die abgemeldeten Schülerinnen und Schüler in der Bibliothek oder von Lehrpersonen anderer Unterrichtsfächer außerhalb der Klasse betreut.